Wie lange bekomme ich die Mehrwertsteuer zurück?Bild: KEYSTONE
Money Matter
Mike (29): «Ich habe gelesen, dass die Einlösefrist für die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Deutschland 4 Jahre beträgt. Nun hat sich ein Geschäft in Konstanz geweigert, mir trotz abgestempeltem Ausfuhrschein die MwSt zurückzuerstatten, weil der Kauf länger als ein Jahr her ist. Ist das rechtens?»
Lieber Mike
Es gibt tatsächlich Mehrwertsteuer-Rückerstattungsunternehmen, die mit einer mehrjährigen Einlöse-Frist arbeiten, «Global Blue» bietet zum Beispiel für Einkäufe in Deutschland eine vierjährige Frist an. Tax-Free-Dienstleister haben zwar den Vorteil, dass bei ihnen längere Fristen gelten, sie arbeiten jedoch nicht gratis. Ihre Preise sind zum Teil beachtlich. Die lukrativere aber in der Regel deutlich kurzfristigere Variante ist die Abgabe des vom Zoll abgestempelten Ausfuhrscheins beim nächsten Einkauf im betreffenden Geschäft.
Die Detailhändler entscheiden selbst
Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)
Viele Detailhändler nehmen den Ausfuhrschein ohne weiteres entgegen und zahlen bei dieser Gelegenheit die Mehrwertsteuer aus. Das ist eine sympathische und effiziente Form der Kundenbindung. Eine Verpflichtung zu dieser Dienstleistung gibt es aber nicht. Informiere dich darum schon beim Einkauf über die Handhabung der Mehrwertsteuer. Und falls du in absehbarer Zeit keinen neuen Besuch in diesem Geschäft beabsichtigst: Erkundige dich, ob es mit einem Tax-Free-Dienstleister zusammenarbeitet.
Keine rechtliche Rückerstattungsfrist
Rein rechtlich gibt es bei den Fristen nur eine Einschränkung: Die Ausfuhr und das Abstempeln muss innert drei Monaten nach dem Kauf erfolgen. Gemäss Auskünften des Deutschen Zollamts liegt es im Ermessen des betreffenden Detailhändlers, wie lange er den abgestempelten Ausfuhrschein entgegennehmen will. Die Weigerung, nach über einem Jahr das Rückerstattungsformular entgegen zu nehmen, kann also durchaus rechtens sein. Hake darum schon beim Kauf nach, falls eine entsprechende Information auf dem Ausfuhrschein des betreffenden Händlers fehlt.
Viele Grüsse von Comparis.ch
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Author: Amber Rios
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