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Krypto-Wunderkind im Vergleich Die Staatsanwaltschaft betrachtet keine Verletzung der Ehre


Dadvan Yousuf

Dadvan Yousuf klagte gegen das SRF.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft sieht in einem Bericht des SRF über den selbst ernannten «Selfmademillionär» Dadvan Yousuf keine Ehrverletzung. Er steht zudem im Verdacht, betrogen zu haben, wehrt sich aber gegen diesen Vorwurf.

Dadvan Yousuf und die Medien: Das ist eine wechselhafte Beziehung. Heute kämpft der 23-Jährige, der als «Bitcoin-Wunderkind» bekannt wurde, mit seinem Anwalt gegen einen SRF-Bericht, den er als ehrverletzend bezeichnet. Begonnen hat sie aber durchaus positiv am 3. April 2021 mit einem Porträt in der Zeitung «Der Bund» und einer unglaublichen Geschichte: Sie handelte von seinem Aufstieg vom Flüchtlingskind zum Bitcoin-Millionär.

Die Geschichte beginnt mit seiner Flucht aus dem kurdischen Teil des Iraks. Im Jahr 2003 habe sich seine Mutter zusammen mit ihm und zwei älteren Brüdern bis in die Schweiz durchgeschlagen. Der Vater sei schon in der Schweiz gewesen, die Familie vorläufig aufgenommen worden. Im Alter von elf Jahren will er zum ersten Mal von der digitalen Währung Bitcoin gehört haben. Mit dem ersten Geld, laut seiner Darstellung durch den Verkauf von Spielzeug verdient, und der Kreditkarte seines Vaters habe er seine ersten 10 Bitcoins gekauft. Für 15 Euro.

Als der erste Artikel über ihn erschien, waren diese Bitcoins 600'000 Franken wert. Yousuf stellte sich damals aber bereits als millionenschwer dar. Durch geschickten, zum Teil automatisierten Handel habe sich sein Anfangsguthaben vervielfacht. Die Geschichte gipfelt in der Gründung der eigenen Stiftung mit dem Namen Dohrnii und dem Ziel, Wissen über Kryptowährungen zu verbreiten. Zudem erzählte Yousuf von dem Plan, mit dem Dohrnii-Coin eine eigene Kryptowährung ins Leben zu rufen, was er später auch tat.

In der Folge schrieben weitere Zeitungen über Yousuf. Am 10. Juli widmete die «NZZ» ihm in ihrer Wochenendbeilage ein ausführliches Porträt. Sie listete Transaktionen auf und rechnete vor, dass Yousuf in der Gemeinde Ipsach allein so viel Vermögenssteuer bezahlen könnte wie alle 3740 Einwohner der Gemeinde zusammen. Der Artikel löste weitere Berichte im Fernsehen, in Webportalen und Zeitungen aus.

Auch in den CH-Medien erschien ein Interview mit Yousuf, in dem er sich als Selfmademillionär darstellte und seine Pläne einer eigenen Kryptowährung bekräftigte.

Yousuf geht gegen einen kritischen Bericht vor

VIDEO: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft: Angeblicher Betrug – Klage gegen „Kryptowährungskönig“ Dadwan Y
24 Nachrichten CH

Nach ersten positiven Fernsehbeiträgen veröffentlichte SRF im Februar 2022 im Radio einen Beitrag mit dem Titel Der Krypto-«Milliardär» und seine fragwürdigen Transaktionen. Eine Quelle zeigte den beiden «SRF Investigativ»-Reporterinnen offenbar Transaktionen von Dadvan Yousuf mit Krypto-Adressen, die auf schwarzen Listen stünden und vor denen gewarnt werde. Gemäss «SRF Investigativ» wurde in diesen Warnungen von Betrügern, Terrorfinanzierung und Verbindungen etwa nach Russland und in die Ukraine gesprochen.

Was diese verdächtigen Transaktionen konkret im Zusammenhang mit Yousuf bedeuten, erfuhr man in dem Beitrag allerdings nicht. Dafür wurden in der Folge Details seiner Geschichte in Zweifel gezogen: etwa die Art und Weise, wie er an seine ersten Bitcoins geraten ist.

Yousuf wehrte sich gegen den Bericht von «SRF Investigativ» und reichte im März 2022 eine Strafanzeige wegen Ehrverletzung gegen die beiden Journalistinnen ein. Gegenüber der «Handelszeitung» veranschlagte er den Schaden, der ihm aufgrund des Berichts und des infolgedessen «geplatzten Deals» entstanden sei, auf 10 Millionen Franken.

Recherchen zeigen nun: Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellte vor rund einem Monat das Verfahren gegen die Journalistinnen ein. Sie erkennt in dem Bericht offenbar keine Ehrverletzung.

Gemäss Nina Blaser, Co-Leiterin von «SRF Investigativ», begründete die Staatsanwaltschaft die Einstellung damit, «dass der Artikel in seiner Art keine rufschädigenden Äusserungen enthalten hat - nicht einmal Andeutungen in diese Richtung». Die Äusserungen im Gesamtkontext stellten laut Staatsanwaltschaft keine Verletzung der Ehre dar.

Gegen den Einstellungsentscheid der Staatsanwaltschaft wehrt sich Yousuf nun vor dem Zürcher Obergericht. Gemäss seinem Anwalt wird in der Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung unter anderem gerügt, dass die Staatsanwaltschaft es unterlassen habe, einer Vielzahl von Beweisanträgen nachzugehen respektive, die mit diesen Anträgen zusammenhängenden Tatsachendarstellungen ausreichend abzuklären.

Dadvan Yousuf

Dadvan Yousuf am 3. November 2021 im Gespräch mit CH Media.Bild: AZ

Es gehe dabei zum Beispiel um die von Yousuf bestrittene Echtheit eines Kontoauszuges, den die Journalistinnen von ihrer Quelle erlangt haben sollen. Ein anderes Thema sei die Beurteilung eines Gutachters, der von den Journalistinnen im Verfahren nicht genannt worden sei.

Yousufs Anwalt betont, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft nicht zum Schluss gekommen sei, dass die gerügten Ausführungen der Journalistinnen der Wahrheit entsprechen. Sie sei lediglich der Ansicht, dass die kritisierten Passagen keinen ehrverletzenden Charakter hätten, was sein Mandant aber anders sehe.

Ärger mit Staatsanwaltschaft und Finma

VIDEO: Zwei Erfinder verlieren alles – Online-Betrug durch Fake-Investoren | Reportage | SRF
SRF Dok

Derweil führt die Berner Staatsanwaltschaft gegen Yousuf eine Strafuntersuchung. «Abzuklären ist in dieser Untersuchung der Verdacht auf mehrfachen gewerbsmässigen Betrug, teilweise eventuell Veruntreuung und teilweise eventuell ungetreue Geschäftsbesorgung», heisst es von der Abteilung für Wirtschaftsdelikte.

Die Finanzmarktaufsicht Finma hielt nach einem Enforcement-Verfahren in einem Bericht fest, dass Yousuf und seine mittlerweile pleite gegangene Stiftung unerlaubt als Wertpapierhaus und Finanzintermediärin tätig war. Yousuf beziehungsweise seine Stiftung hätten Gelder in der Höhe von 6.2 Millionen Franken von Personen entgegengenommen, die in die Dohrnii-Kryptowährung investierten. Weitere 1.5 Millionen Franken soll Yousuf angenommen haben, um das Geld im Kryptobereich anzulegen.

Wegen der laufenden Untersuchung in Bern kann Yousuf laut seinem Anwalt nicht zu den Vorwürfen Stellung nehmen. In früheren Äusserungen wies er jede strafbare Handlung weit von sich. Es gilt die Unschuldsvermutung. (aargauerzeitung.ch)

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Author: Adam Tucker

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